Satzung „Forum Silverworker e.V.“
§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen Forum Silverworker. Nach Eintragung in das Vereinsregister lautet der Name Forum Silverworker e. V.
Sitz des Vereins ist Frankfurt am Main.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Förderung von Menschen 50+ in der beruflichen Übergangsphase („Silverworker“), insbesondere durch:
- Austausch von Erfahrungen und Wissen
- Unterstützung bei beruflicher Neuorientierung und Wiedereinstieg
- Informations- und Netzwerkveranstaltungen
- Förderung der Berufsweiterbildung, auch Förderung der Gleichstellung / Teilhabe am Arbeitsmarkt
- Förderung der Hilfe für ältere Menschen
- Öffentlichkeitsarbeit
Der Verein ist nicht auf wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet.
§3 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen werden.
Der Aufnahmeantrag ist schriftlich oder in Textform zu stellen.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
§4 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch:
- Austritt
- Ausschluss
- Tod (bei natürlichen Personen)
Der Austritt ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich.
Ein Ausschluss ist möglich bei:
- grobem Verstoß gegen die Interessen des Vereins
- Beitragsrückstand von mehr als sechs Monaten, soweit ein Beitrag erhoben wird.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
§5 Beiträge
Die Mitglieder zahlen Beiträge, deren Höhe und Fälligkeit die Mitgliederversammlung festlegt.
Eine Aufnahmegebühr kann erhoben werden.
§6 Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
- dem/der Vorsitzenden
- einem/einer Stellvertreter:in
- dem/der Schatzmeister:in
Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt.
Zu Vorstandsmitgliedern können auch Personen gewählt werden, die nicht Mitglied des Vereins sind.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden alleine oder zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
§7 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.
Einladung:
- in Textform (z. B. E-Mail)
- Frist: zwei Wochen
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
Satzungsänderungen benötigen eine 2/3-Mehrheit.
§8 Protokoll
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
§9 Sonstiges
Der Vorstand kann bei Bedarf Arbeitsgruppen einsetzen.
§10 Satzungsänderungen durch Behörden
Der Vorstand ist berechtigt, Satzungsänderungen vorzunehmen, die von Behörden oder Gerichten verlangt werden.